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   BFH, 25.04.1989 - VII B 185/88   

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https://dejure.org/1989,6942
BFH, 25.04.1989 - VII B 185/88 (https://dejure.org/1989,6942)
BFH, Entscheidung vom 25.04.1989 - VII B 185/88 (https://dejure.org/1989,6942)
BFH, Entscheidung vom 25. April 1989 - VII B 185/88 (https://dejure.org/1989,6942)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 27.09.1979 - IV R 70/72

    Widerspruch - Erledigung der Hauptsache - Erledigungsfrage

    Auszug aus BFH, 25.04.1989 - VII B 185/88
    An die Stelle des durch den ursprünglich gestellten Antrag bestimmten Streitgegenstandes tritt der Streit um die Behauptung des Klägers (Antragstellers), seinem ursprünglichen Begehren sei durch ein die Hauptsache erledigendes Ereignis die Grundlage entzogen worden (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19. Januar 1971 VII R 32/69, BFHE 101, 201, BStBl II 1971, 307, und vom 27. September 1979 IV R 70/72, BFHE 128, 492, BStBl II 1979, 779, m. w. N.).

    Kommt es entsprechend dem Antrag des Klägers (Antragstellers) zu der Auffassung, daß die Hauptsache erledigt ist, ist die Erledigung im Urteil (Beschluß) festzustellen; dem Beklagten (Antragsgegner) sind in diesem Falle die Kosten aufzuerlegen (BFHE 101, 201, BStBl II 1971, 307, und BFHE 128, 492, BStBl II 1979, 779).

  • BFH, 19.01.1971 - VII R 32/69

    Einseitige Erledigungserklärung - Erledigungsfrage - Feststellung der Erledigung

    Auszug aus BFH, 25.04.1989 - VII B 185/88
    An die Stelle des durch den ursprünglich gestellten Antrag bestimmten Streitgegenstandes tritt der Streit um die Behauptung des Klägers (Antragstellers), seinem ursprünglichen Begehren sei durch ein die Hauptsache erledigendes Ereignis die Grundlage entzogen worden (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19. Januar 1971 VII R 32/69, BFHE 101, 201, BStBl II 1971, 307, und vom 27. September 1979 IV R 70/72, BFHE 128, 492, BStBl II 1979, 779, m. w. N.).

    Kommt es entsprechend dem Antrag des Klägers (Antragstellers) zu der Auffassung, daß die Hauptsache erledigt ist, ist die Erledigung im Urteil (Beschluß) festzustellen; dem Beklagten (Antragsgegner) sind in diesem Falle die Kosten aufzuerlegen (BFHE 101, 201, BStBl II 1971, 307, und BFHE 128, 492, BStBl II 1979, 779).

  • BFH, 07.08.1979 - VII B 15/79

    Erledigung der Hauptsache - Erledigungsfrage - Feststellung der Erledigung -

    Auszug aus BFH, 25.04.1989 - VII B 185/88
    Ein Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt, wenn irgendein Ereignis, das nach Eintritt der Rechtshängigkeit eingetreten ist, alle im Streit befangenen Sachfragen gegenstandslos gemacht hat (Beschluß des Senats vom 7. August 1979 VII B 15/79, BFHE 128, 344, 345, BStBl II 1979, 709).
  • BFH, 15.07.1986 - VII B 58/84

    Zulässigkeit des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung -

    Auszug aus BFH, 25.04.1989 - VII B 185/88
    Da auch die Entscheidung über die Erledigung der Hauptsache ein Eingehen auf die Sache selbst bedeuten würde, ist das Gericht hierzu nicht befugt, wenn der bei ihm gestellte Antrag unzulässig ist (vgl. Beschluß des Senats vom 15. Juli 1986 VII B 58/84, BFH/NV 1987, 81; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 13. Aufl., § 138 FGO Tz. 39, m. w. N.).
  • FG Baden-Württemberg, 21.05.1999 - 2 K 216/98

    Erledigung der Hauptsache bei Anfechtungsklage durch einseitige

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  • BFH, 04.10.1996 - I B 54/96

    Kein Rechtsschutzinteresse der hebeberechtigten Gemeinde für Antrag auf

    Da auch die Entscheidung über die Erledigung der Hauptsache ein Eingehen auf die Sache selbst bedeutet, ist das Gericht hierzu nicht befugt, wenn der bei ihm gestellte Antrag - wie vorliegend - unzulässig ist (z. B. BFH-Beschluß vom 25. April 1989 VII B 185/88, BFH/NV 1990, 112, m. w. N.).
  • FG Hessen, 03.08.1995 - 6 K 2677/89

    Erledigung der Hauptsache durch Erlöschen des Haftungsanspruchs des Finanzamts

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  • BFH, 22.11.1994 - VII B 164/93

    Zulässigkeit von Erledigungserklärungen in der Rechtsmittelinstanz

    Zu einer solchen Sachentscheidung über die Frage der Erledigung ist der BFH aber nur befugt, wenn das Rechtsmittel (Revision oder Beschwerde) zulässig eingelegt, der bei Gericht gestellte Antrag also zulässig ist (Beschluß des Senats vom 25. April 1989 VII B 185/88, BFH/NV 1990, 112 m. w. N.; Gräber/Ruban, a.a.O., § 138 Rz. 18 b).
  • BFH, 24.03.1992 - VII B 62/91

    Einseitige Erledigungserklärung des Klägers in der Revisionsinstanz - Rücknahme

    An die Stelle des durch den ursprünglich gestellten Antrag bestimmten Streitgegenstandes tritt der Streit über die Behauptung des Klägers (Antragstellers, seinem ursprünglichen Begehren sei durch ein die Hauptsache erledigendes Ereignis die Grundlage entzogen worden. Das Gericht hat die Frage der tatsächlichen Erledigung des Rechtsstreits zu prüfen. Kommt es entsprechend dem Antrag des Klägers (Antragstellers) zu der Auffassung, daß die Hauptsache erledigt ist, so ist die Erledigung vom Gericht festzustellen mit der Folge, daß dem Beklagten (Antragsgegner) die Kosten aufzuerlegen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. Entscheidungen des Senats vom 19. Januar 1971 VII R 32/69, BFHE 101, 201, BStBl II 1971, 307, 308, vom 22.April 1986 VII B 140/85, BFH/NV 1987, 47, 48, sowie vom 25. April 1989 VII B 185/88, BFH/NV 1990, 112, 113, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 29.03.1990 - V R 44/86

    Anforderungen an die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache

    Ausschlaggebend ist vielmehr, ob der von der geltend gemachten Erledigung betroffene Sachantrag zum maßgebenden Zeitpunkt als zulässig angesehen werden kann (vgl. BFH-Beschluß vom 25. April 1989 VII B 185/88, unter 1. a, BFH/NV 1990, 112).
  • FG Thüringen, 22.01.1997 - I 242/96

    Rechtswirkungen der einseitigen Erledigungserklärung des Kläger

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